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06.04.2025
Wie du deine Bewerbungsfotos vom Arbeitsamt bezahlen lässt (ALG I)
ALG I? Hol dir dein Bewerbungsfoto kostenlos: So klappt’s mit der Kostenübernahme vom Arbeitsamt – Schritt für Schritt erklärt.
Du bist auf Jobsuche, der Kontostand ist knapp und nun sollst Du auch noch teure Bewerbungsfotos machen lassen? Keine Sorge – es gibt finanzielle Hilfe fürs Bewerbungsfoto: Als Empfänger von Arbeitslosengeld I kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Deine Bewerbungsfotos vom Arbeitsamt bezahlen lassen. In diesem Artikel erfährst Du Schritt für Schritt, wie das funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Du den Antrag stellst. So musst Du Dein letztes Geld nicht für Bewerbungsbilder ausgeben und kannst Dich trotzdem mit einem professionellen Foto bewerben. Klingt hilfreich? Dann lies weiter und sichere Dir die Unterstützung, die Dir zusteht!
ALG-I-Empfänger in Deutschland
Dieser Ratgeber richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) in Deutschland, die auf Jobsuche sind und Unterstützung bei Bewerbungskosten brauchen. Wenn Du also derzeit ALG I beziehst – zum Beispiel nach einer Kündigung oder einem befristeten Vertrag – und neue Bewerbungen schreiben willst, bist Du hier genau richtig. Die Tipps gelten bundesweit. Unterschiede zwischen der Agentur für Arbeit (zuständig bei ALG I, umgangssprachlich Arbeitsamt) und dem Jobcenter (zuständig bei ALG II bzw. Bürgergeld) werden erwähnt, damit Du weißt, worauf Du ggf. in Deiner Region achten musst. Das Ziel: Dir auf verständliche und sympathische Weise zu zeigen, wie Du Dir Deine Bewerbungskosten erstatten lassen kannst – insbesondere das oft kostspielige Bewerbungsfoto.
Rechtlicher Rahmen: Wann übernimmt das Arbeitsamt die Kosten?
Zunächst ein Blick auf die Rechtslage, damit Du weißt, worauf Dein Anspruch basiert. Grundsätzlich kann die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter aus dem Vermittlungsbudget Bewerbungskosten übernehmen, sofern dies für Deine berufliche Eingliederung nötig ist. Gesetzlich geregelt ist dies in § 44 SGB III (Förderung aus dem Vermittlungsbudget). Wichtig: Es handelt sich um eine Kann-Leistung, keinen automatischen Anspruch. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet Dein Arbeitsvermittler im Ermessen der Behörde – es besteht kein Rechtsanspruch. In der Praxis haben sich jedoch klare Richtwerte etabliert, damit alle fair unterstützt werden.
Für Bewerbungsunterlagen und -fotos gilt meist ein Maximalbetrag von 260 € pro Jahr, den das Arbeitsamt erstatten kann. Bis zu dieser Höhe können Kosten für das Erstellen und Verschicken von Bewerbungen übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Bewerbungsfotos, Druckerpatronen, Bewerbungsmappe, Porto usw. (sofern der potenzielle Arbeitgeber diese nicht zahlt, was bei Fotos nie der Fall ist). Die Erstattung erfolgt entweder gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten (Einreichen von Rechnungen und Quittungen) oder pauschal. Die Pauschale liegt typischerweise bei 5 € pro schriftlicher Bewerbung. Auch für Online-Bewerbungen gibt es oft eine Mini-Pauschale (z.B. 0,20 € pro Bewerbung) – hier sind die Kosten ja geringer. Maximal werden jedoch 260 € pro Kalenderjahr erstattet, egal ob pauschal oder nach Beleg.
Wichtig zu wissen: Das Arbeitsamt übernimmt Kosten nie rückwirkend. Du musst den Antrag also stellen, bevor die Kosten anfallen, sonst bleibst Du darauf sitzen. Konkret bedeutet das: Erst den Antrag einreichen und genehmigen lassen, dann die Fotos machen lassen. Alles, was vor dem Antragsdatum passiert (z.B. bereits geschossene Fotos oder abgeschickte Bewerbungen), wird nicht erstattet. Halte also unbedingt Rücksprache, bevor Du Geld ausgibst – spontan zum Fotografen zu gehen und danach die Hand aufzuhalten, funktioniert leider nicht.
Zusammengefasst: Die Agentur für Arbeit/Dein Jobcenter kann Deine Bewerbungsfotos finanziell übernehmen, solange es Dir hilft, schneller einen Job zu finden. Es gibt aber klare Regeln (Vorantrag, angemessene Kosten, jährliche Höchstgrenze). Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, welche Voraussetzungen Du konkret erfüllen musst, damit die Kostenübernahme für Bewerbungsfotos klappt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme (ALG I)
Unter welchen Bedingungen bezahlt das Amt Deine Bewerbungsfotos? Hier die wichtigsten Voraussetzungen und Bedingungen – speziell für ALG-I-Empfänger:
Du bist arbeitslos gemeldet. Voraussetzung Nummer 1: Du musst bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sein (ALG I beziehen oder zumindest Anspruch darauf haben). Auch wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist (z.B. in Kündigung) kann im Einzelfall gefördert werden, aber wir konzentrieren uns hier auf den Fall, dass Du bereits ALG I beziehst.
Aktive Jobsuche. Das Amt unterstützt Dich nur, wenn Du Dich aktiv um neue Arbeit bemühst. Praktisch heißt das: Du schreibst Bewerbungen, suchst Stellen und benötigst dafür die Fotos. Die Bewerbungsfotos müssen ein wesentlicher Bestandteil Deiner Bewerbungsstrategie sein – was in Deutschland meist gegeben ist, da Fotos oft zum Standard der Bewerbung gehören.
Kein anderer zahlt. Die Kosten werden nur übernommen, soweit kein Dritter dazu verpflichtet ist. Im Klartext: Ein Arbeitgeber, der Dich zum Vorstellungsgespräch einlädt, müsste zwar per Gesetz Fahrtkosten erstatten, aber niemand außer Dir selbst würde für Bewerbungsfotos aufkommen. Daher steht dieser Punkt Deinem Antrag normalerweise nicht im Wege.
Vereinbarung mit Deinem Berater. Wichtig ist die Absprache mit Deinem Arbeitsvermittler (Berater). Du solltest vorher die Zustimmung einholen. Viele Jobcenter/Agenturen regeln Bewerbungskostenerstattungen in der Eingliederungsvereinbarung – dem “Vertrag”, den Du mit dem Amt schließt. Schau mal in Deine Unterlagen: Ist dort festgehalten, dass Bewerbungsbemühungen unterstützt werden? Falls ja, umso besser. Falls nicht, heißt das nicht, dass Du nichts bekommst – aber Du musst dann selbst aktiv einen Antrag stellen (siehe gleich Schritt-für-Schritt-Anleitung). Ohne Zustimmung läuft nichts: Eine automatische Kostenübernahme gibt es nicht, Du musst selbst danach fragen.
Angemessene Kosten. Die Behörde prüft, ob die Kosten angemessen sind. In § 44 SGB III steht nichts von festen Beträgen, daher entscheidet Dein Amt im Einzelfall über die Höhe. Orientiere Dich an üblichen Preisen in Deiner Region und übertreibe es nicht. Ein seriöses Bewerbungsfoto beim Fotografen kostet je nach Ort vielleicht zwischen 30 und 100 Euro. Extrem teure Fotoshootings mit Visagist für mehrere hundert Euro würden vermutlich nicht als angemessen gelten. In der Regel vermutet die Agentur, dass ein frisch Arbeitsloser ohne Unterhaltspflichten ein paar Bewerbungen auch aus eigener Tasche zahlen kann, während jemand, der schon lange arbeitslos ist oder Familie hat, eher Unterstützung braucht. Scheue Dich aber nicht, zu fragen – wenn Dein Budget knapp ist, kannst Du immer argumentieren, dass Du die Fotos brauchst und sie Dir alleine nicht leisten kannst.
Erfüllst Du diese Voraussetzungen, stehen die Chancen gut, dass das Arbeitsamt Deine Bewerbungskosten übernimmt. Nun geht es darum, den Antrag richtig zu stellen. Im nächsten Abschnitt findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit nichts schiefgeht.
Schritt für Schritt: So beantragst Du die Kostenübernahme
Jetzt wird es konkret: Wie bekommst Du nun Dein Geld für die Fotos? Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit Du Dich im Behördendschungel zurechtfindest. Halte Dich an diese Reihenfolge, dann ist der Ablauf gar nicht schwer:
Bedarf anmelden und Beratungsgespräch vereinbaren: Nimm frühzeitig Kontakt zu Deiner Agentur für Arbeit auf, entweder telefonisch oder durch einen Termin. Informiere Deinen Sachbearbeiter, dass Du Bewerbungsfotos brauchst und frage, ob das Arbeitsamt die Kosten übernimmt. In diesem Gespräch wirst Du in der Regel eine Zusage erhalten, wenn die Voraussetzungen stimmen. Achte darauf, dass Deine Vermittlungsfachkraft bestätigt, dass der Antrag gestellt werden kann. Ohne diese Zustimmung solltest Du nicht weitermachen.
Antragsformular besorgen: Hol Dir das offizielle Antragsformular für Bewerbungskosten direkt vom Amt. Das Formular ist oft schwer online zu finden, da es einen amtlichen Stempel oder eine Referenznummer benötigt. Ideal ist es, wenn Du persönlich vorbeigehst. Alternativ kannst Du Dein Formular per Post oder E-Mail anfordern. Manche Jobcenter stellen das Formular auch online zur Verfügung. Der Antrag muss datiert sein, bevor Du die Kosten verursacht hast.
Fülle den Antrag sorgfältig aus und sammle Nachweise: Trage Deine Bewerbungsaktivitäten ein, um nachzuweisen, dass die Kosten mit echten Bewerbungen verbunden sind. Lege Kopien von Anschreiben, E-Mail-Bewerbungen und Absagen bei. Die Quittung für Bewerbungsfotos, als einmalige Ausgabe, legst Du ebenfalls bei. Bereite eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag des Fotografen vor. Bei Fragen frage Deinen Berater.
Antrag einreichen – vor der Fotoaktion!: Gib den ausgefüllten Antrag schnell ab, idealerweise vor dem Fototermin. Du kannst ihn persönlich, per Post oder online einreichen. Achte darauf, dass das Antragsdatum vor dem Datum auf der Fotorechnung liegt. Nach Eingang des Antrags erhältst Du bald eine Entscheidung. Sobald Du die Zusage hast, kannst Du die nächsten Schritte einleiten. (Tipp: Kopiere Dir den Antrag und alle Unterlagen für Deine Akten, falls später Nachfragen kommen.)
Fotos machen lassen (nach Zusage): Hast Du grünes Licht vom Amt, brauchst Du nicht zwingend in ein Fotostudio zu gehen – es geht auch schneller, günstiger und bequemer. Zum Beispiel mit unserem Service MeinBewerbungsfoto.de. Für nur 20 Euro bekommst Du professionelle Bewerbungsfotos, ohne das Haus zu verlassen. Du lädst einfach ein paar Selfies hoch, unsere KI bearbeitet diese automatisch und erstellt daraus eine Vielzahl an Bewerbungsfotos zur Auswahl – schnell, günstig und 100 % digital. Viele unserer Kundinnen und Kunden sparen so nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Natürlich bekommst Du auch eine offizielle Rechnung, die Du beim Arbeitsamt einreichen kannst. Wichtig ist nur, dass Du die Fotos erst nach Bewilligung der Kostenübernahme erstellst.
Rechnung einreichen und Erstattung erhalten: Reiche die Fotografenrechnung beim Amt ein, um Dein Geld zurückzubekommen. Wenn der Antrag noch offen ist, kannst Du die Rechnung nachreichen. Andernfalls stellst Du einen Erstattungsantrag und verweist auf die genehmigte Kostenübernahme. Hänge die Rechnung einfach dem ursprünglichen Antrag an und füge ein kurzes Anschreiben bei: “Ich reiche die Rechnung für meine Bewerbungsfotos vom [Datum] über [Betrag] € ein. Bitte erstatten Sie diesen Betrag auf mein Konto.” Achte darauf, alle Nachweise beizufügen. Nach Prüfung erfolgt die Überweisung. Fertig – Deine Bewerbungsfotos sind bezahlt! 🎉
Wie Du siehst, ist der Ablauf logisch: Erst fragen und Antrag stellen, dann Fotos machen, dann Geld zurückholen. Zum Glück ist es kein bürokratischer Albtraum, wenn man weiß, was zu tun ist. Als nächstes liefern wir Dir noch eine kleine Formulierungsvorlage für den Antrag – falls Du Dich fragst, wie Du das genau schreiben kannst.
Formulierungsvorlage für den Antrag
Wenn in Deiner Eingliederungsvereinbarung nichts zur Bewerbungskostenerstattung steht, musst Du selbst einen formlosen Antrag stellen. Das geht per Brief oder E-Mail. Hier ein Beispieltext, den Du verwenden oder anpassen kannst:
Betreff: Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten (Bewerbungsfotos) – Kundennummer [deine Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich derzeit auf Arbeitssuche und möchte mich bei mehreren Unternehmen bewerben. Hierfür benötige ich professionelle Bewerbungsfotos.
Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für meine Bewerbungsfotos im Rahmen des Vermittlungsbudgets. Bitte teilen Sie mir mit, welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden können und bis zu welchem Gesamtbetrag.
Im Anhang finden Sie meine bisherigen Bewerbungsanschreiben als Nachweis meiner Bewerbungsbemühungen. Die Rechnung des Fotografen reiche ich umgehend nach, sobald die Fotos erstellt wurden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
(Diesen Text kannst Du natürlich anpassen – wichtig ist, dass klar hervorgeht, wofür Du Geld beantragst und warum.) Mit so einem Schreiben kannst Du den Stein ins Rollen bringen, falls Dir Dein Berater nicht ohnehin das passende Formular direkt gegeben hat.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchst Du für den Antrag
Damit Du beim Antrag nichts vergisst, haben wir hier eine kurze Checkliste der nötigen Unterlagen vorbereitet. Gehe sie durch, bevor Du Deinen Antrag einreichst:
Kundennummer und persönliche Daten: Diese findest Du auf Deinen ALG-I-Bescheiden oder Deinem Arbeitsamt-Ausweis. Halte sie bereit, damit Du sie im Antrag korrekt angibst.
Antragsformular des Amts: Entweder das offizielle Formular mit Stempel, das Du vom Berater bekommen hast, oder – bei formlosem Antrag – Dein selbst verfasster Antrag (siehe Vorlage oben).
Liste Deiner Bewerbungen: Eine Aufstellung der Firmen, bei denen Du Dich beworben hast oder bewerben willst, inklusive Stellenbezeichnung und Datum. (Bei Nutzung des Formulars sind oft Felder dafür vorgesehen.)
Bewerbungsnachweise: Kopien der Bewerbungsschreiben, E-Mails oder Online-Bewerbungsbestätigungen. Falls Du schon Antworten (Eingangsbestätigungen oder Absagen) hast, auch diese als Beleg beilegen.
Kostenvoranschlag oder Rechnung des Fotografen: Ideal ist es, wenn Du schon einen Kostenvoranschlag vom Fotostudio vorlegen kannst, wie viel die Bewerbungsbilder kosten werden – oder zumindest eine Preisliste. Spätestens nach dem Fototermin brauchst Du die Originalrechnung über die Bewerbungsfotos, um sie zur Erstattung einzureichen.
Bankverbindung: Deine Kontodaten (IBAN), sofern dem Amt nicht schon bekannt, damit die Erstattung überwiesen werden kann. Meist ist das bei ALG I schon hinterlegt, aber kontrolliere sicherheitshalber.
Eingliederungsvereinbarung (optional): Falls vorhanden, lege Deine Eingliederungsvereinbarung bereit oder zitiere daraus, wenn dort bereits etwas von Bewerbungskosten steht – das untermauert Deinen Anspruch.
Hake alle Punkte ab – dann bist Du bestens vorbereitet. Leere Formulare bekommst Du wie gesagt vom Amt, sodass Du zu Hause alles in Ruhe ausfüllen kannst. Mit einem vollständigen Antrag steigern sich Deine Chancen auf schnelle Bewilligung erheblich.
Tipps & häufige Fehler
Zum Abschluss des Ratgebers hier noch einige praktische Tipps sowie häufige Fehler, damit Dein Antrag reibungslos durchgeht:
Tipp: Frühzeitig planen. Kümmere Dich um den Antrag, sobald Du weißt, dass Du neue Bewerbungsfotos brauchst, um Stress zu vermeiden und dem Amt zu zeigen, dass Du organisiert bist.
Tipp: Vorherige Absprache. Kläre die Kostenübernahme immer vorab mit Deinem Berater. Ein kurzer Anruf stellt sicher, dass Dein Sachbearbeiter informiert ist.
Tipp: Angebote einholen. Erkundige Dich bei Fotografen oder online nach Preisen. Ein gutes Fotopaket für 50 € wird oft als angemessen akzeptiert.
Tipp: Nachfragen, wie viel übernommen wird. Frage konkret nach dem Budget. Lass Dir im Zweifelsfall schriftlich mitteilen, was übernommen wird.
Fehler: Ohne Antrag zahlen. Mach keine Fotos, bevor der Antrag genehmigt ist. Rückwirkend wird nichts erstattet.
Fehler: Fehlende Nachweise. Ein unvollständiger Antrag führt oft zur Ablehnung. Achte darauf, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Fehler: Pauschale nicht ausschöpfen. Du könntest bis zu 260 € pro Jahr erhalten. Denke daran, auch Porto und Druckkosten einzureichen.
Tipp: Pauschale und tatsächliche Kosten kombinieren. Du kannst beides kombinieren. Beispiel: 10 Bewerbungen à 5 € (50 €) und 50 € für Fotos. Zusammen bleibst Du unter der 260 €-Grenze.
Tipp: Bei Unklarheiten nachhaken. Frag bei Unsicherheiten nach. Es ist besser, einmal mehr nachzufragen, als Geld zu verlieren.
Mit diesen Tipps im Hinterkopf bist Du bestens gewappnet. Fehler Nummer 1 – nämlich gar nicht erst nach Unterstützung zu fragen – wirst Du schon mal nicht machen. 👍
Regionale Unterschiede in der Praxis
In Deutschland gibt es zwar überall dieselbe gesetzliche Grundlage (SGB III und das Vermittlungsbudget), aber die Praxis kann regional etwas variieren. Das liegt daran, dass jedes Jobcenter und jede Arbeitsagentur Ermessensspielräume hat. Hier ein paar Hinweise zu möglichen Unterschieden:
Unterschiedliche Pauschalen: Zwar hat sich der 5-€-Betrag pro Bewerbung eingebürgert, aber manche Jobcenter differenzieren: Beispielsweise können E-Mail-Bewerbungen geringer pauschaliert sein (z.B. 1–2 € oder 0,20 €), während Postbewerbungen 5 € bringen. Andere Agenturen zahlen pauschal 5 € für jede Bewerbung, egal ob online oder per Post, um den Aufwand klein zu halten. Erkundige Dich, welche Regel bei Dir gilt.
Formulare und Verfahren: In einigen Regionen bekommst Du das Antragsformular nur persönlich beim Termin, anderswo kann man es auf der Website herunterladen. Wieder woanders reicht ein formloser Brief. Diese Unterschiede sind historisch gewachsen. Halte Dich an die Vorgehensweise, die Dein Amt wünscht – Dein Vermittler wird Dir sagen, was sie bevorzugen.
Handhabung der Nachweise: Manche Sachbearbeiter wollen für jede einzelne Bewerbung einen Nachweis, andere begnügen sich mit einer Liste und stichprobenartig Anschreiben. Wenn Dein Amt also besonders gründlich ist, bring lieber ein paar Kopien extra mit. In der Regel verlangen aber alle zumindest irgendeinen Beleg für Deine Bewerbungen.
Budget-Spielräume: Die berühmten 260 € sind kein in Stein gemeißelter Rechtsanspruch, sondern eine orientierende Obergrenze. In wohlhabenderen Regionen oder bei bestimmten Programmen springt das Amt vielleicht auch mal etwas großzügiger ein; in anderen Fällen wiederum wird man Dich eher auf die Pauschale verweisen. Lass Dich davon nicht verunsichern – frage einfach freundlich nach dem Maximum, mehr als “Nein” sagen können sie nicht.
Agentur vs. Jobcenter: Wie schon erwähnt, ALG-I-Empfänger wenden sich an die Agentur für Arbeit, ALG-II-Empfänger ans Jobcenter. Die Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget gibt es aber bei beiden. Inhaltlich sind die Regeln ähnlich, jedoch läuft die Kommunikation manchmal anders. Bei der Agentur für Arbeit hast Du eventuell einen persönlichen Arbeitsvermittler, beim Jobcenter eher einen Fallmanager – in jedem Fall dein Ansprechpartner. Die Agentur kann Dir z.B. auch online im eService die Fahrtkosten erstatten, während das Jobcenter vielleicht noch Papierform nutzt. Halte Dich also an die Gepflogenheiten Deines Leistungsträgers.
Kurzum: Informiere Dich lokal, aber die grundsätzlichen Schritte bleiben gleich. Unsere Anleitung funktioniert in München so gut wie in Berlin oder auf dem Land – Details können variieren, das Grundprinzip jedoch nicht. Wenn Du unsicher bist, ziehe ruhig lokale Beratungsstellen oder Online-Foren hinzu; oft teilen andere Arbeitsuchende dort ihre Erfahrungen aus Deiner Region.
Bonus: Weitere Bewerbungskosten, die übernommen werden können
Wusstest Du, dass nicht nur Bewerbungsfotos erstattet werden? Das Vermittlungsbudget deckt noch viele weitere Kosten rund um Bewerbung und Jobfindung ab. Zum Abschluss geben wir Dir einen kurzen Überblick, welche weiteren Bewerbungskosten Du erstatten lassen könntest – vielleicht ist etwas dabei, das Dir zusätzlich hilft:
Bewerbungsmaterialien: Dazu gehören alle Materialien für schriftliche Bewerbungen wie Mappen, Klarsichthüllen, Papier, Briefumschläge, Porto, Druckerpatronen und Kopien. Selbst Stifte für Unterschriften können aufgeführt werden. Diese Ausgaben werden oft durch die Pauschale (5 € pro Bewerbung) abgedeckt, aber Belege sollten aufbewahrt werden, wenn Du viel investierst.
Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen: Wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht übernimmt, erstattet das Amt die Reisekosten (Bahn, Bus oder Auto). Auch Übernachtungskosten und Verpflegung können übernommen werden, wenn Du für längere Bewerbungstermine unterwegs bist. Achte darauf, vorab zu beantragen. Fahrten zu Probearbeitstagen oder zur Vertragsunterzeichnung können ebenfalls erstattet werden.
Dokumente und Nachweise: Kosten für zusätzliche Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis oder beglaubigte Zeugnisse übernimmt das Jobcenter. Auch Kosten für die Anerkennung von Abschlüssen oder Übersetzungen aus dem Ausland können übernommen werden.
Outfit & Auftreten: Kleidung für Vorstellungsgespräche kann finanziert werden, wenn Du sie nicht selbst leisten kannst. Anzüge, Kostüme oder Schuhe können mit Unterstützung des Vermittlers angeschafft werden. Auch Friseurbesuche vor Interviews werden oft übernommen, um einen gepflegten Eindruck zu hinterlassen.
Umzug und Arbeitsaufnahme: Bei einem Job in einer anderen Stadt können Umzugskosten und Pendelkosten zum Arbeitsbeginn übernommen werden. In Ausnahmefällen wird sogar ein notwendiger Führerschein finanziert, wenn der Job ohne Auto nicht erreichbar ist. Diese Kosten gehören nicht direkt zu Bewerbungskosten, können aber das Budget unterstützen.
Coaching & Weiterbildung: Kleinere Bewerbungscoachings, Workshops oder Fachliteratur können ebenfalls als Bewerbungskosten gelten. Dazu gehören der Kauf von Bewerbungsratgebern, Online-Trainings oder Tickets für Jobmessen. Sprich mit Deinem Berater, um zu erfahren, ob das Vermittlungsbudget dafür genutzt werden kann.
Du siehst, das Spektrum der förderfähigen Kosten ist breit. Der Grundgedanke: Alles, was Dir hilft, einen Job zu finden, und Geld kostet, soll dich nicht an der Jobsuche hindern. Scheue Dich also nicht, bei Deinem Vermittler nachzufragen, wenn Du weitere Unterstützung brauchst. Von Bewerbungsfotos finanzieller Zuschuss bis zum Umzug in die neue Stadt – die Möglichkeiten sind da, man muss sie nur kennen und nutzen.
Fazit:
Deine Chancen auf einen neuen Job sollen nicht an den Kosten Deiner Bewerbung scheitern. Als ALG-I-Empfänger hast Du die Möglichkeit, Dir Bewerbungsfotos und andere Bewerbungskosten vom Arbeitsamt bezahlen zu lassen – wenn Du rechtzeitig den Antrag stellst und die Regeln beachtest. Wir hoffen, dieser Ratgeber hat Dir klar und hilfreich aufgezeigt, wie es geht. Jetzt liegt es an Dir: Ran an den Antrag – und viel Erfolg bei Deiner Jobsuche!